Information
Der Preis eines Hörgerätes setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. Die Krankenkassen bezahlen pro Gerät einen Anteil zwischen 650,– € und 729,– €. In diesem Preis sind unter anderem die folgenden Dienstleistungen eingerechnet:
- das Hörsystem selbst
- Erfassen der Kundendaten, Erstellen eines Hörprofils
- Bedarfsanalyse
- Hörtest, Messen der Hörkurve mit Tönen und Sprache
- gegebenenfalls die Abformung Ihrer Ohren
- Auswahl und Bestellung der Otoplastiken und Hörsysteme
- Anpassung von Hörsystemen und Erprobung in Ihrer gewohnten Umgebung
- Feineinstellung bis zur beiderseitigen Zufriedenheit
- Abschlussmessung zur Dokumentation der Verbesserung
- Pflegeset inklusive Einweisung
- Erstellen von Genehmigung, Rechnungen und Abrechnungsunterlagen für die Krankenkasse
- 6 Jahre Nachsorge, inkl. Hörprüfungen, Nachstellung der Hörsysteme, Wartung und Reinigung
Mögliche Folgekosten
Für Service und Reparaturen zahlt die Krankenkasse uns einmalig einen festgelegten Betrag, der für 6 Jahre angesetzt ist. Je nach Kasse liegt dieser zwischen 120,– bis 150,– EUR. Bei zuzahlungsfreien Hörsystemen sind damit alle Folgekosten abgegolten.
Ausnahme: Reparaturen, die durch unsachgemäße Handhabung entstanden sind.
Haben Sie sich für hochwertigere Hörsysteme mit einer Zuzahlung entschieden, ensteht Ihnen bei höherwertigen Reparaturen eventuell ein Eigenanteil.